Ausschreibung: Antragswerkstatt
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat sich im Hochschulentwicklungsplan das Ziel gesetzt, Nachwuchswissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen beim Aufbau eines eigenständigen Forschungsprofils zu unterstützen. Die HHU begleitet dazu Early Career Researchers (ECR) unmittelbar nach dem Abschluss ihrer Promotion bei der Beantragung eines ersten eigenen Forschungsprojektes in einer Förderlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Wissenschaftler*innen der Zielgruppe werden aufgerufen, sich mit einem Exposé ihres Forschungsprojektes zur Teilnahme an der Antragswerkstatt zu bewerben. Die Antragswerkstatt richtet sich an ECR, die früheste Teilnahme ist mit Einreichung der Promotion möglich. Weitere Kriterien zur Teilnahme sind
- Erstantragstellung bei der DFG
- Antragstellung in den Förderlinien Walter Benjamin-Programm oder Sachbeihilfe
- Abgeschlossene Promotion / Nachweis der Einreichung der Dissertation
Teilnahmeberechtigt sind Postdoktorand*innen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere, die sich im EU-Phasenmodell in Phase R2 (Recognised Researcher) nach Abschluss ihrer Promotion befinden. Die Dauer der R2-Phase ist fachabhängig variabel; sie beträgt in der Regel 4 Jahre nach Abschluss der Promotionsphase.
Einreichungsfrist der Exposés ist der 01. März 2025.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Antragswerkstatt besteht aus zwei Kontakt- und zwei Eigenarbeitsphasen.
In einem verpflichtenden, eintägigen Auftakttag am 27. Mai 2025 werden die Teilnehmer:innen in Peer Groups eingeteilt, denen jeweils ein*e erfahrene*r Mentor*in zugeordnet wird. In einer Podiumsdiskussion teilen etablierte Wissenschaftler*innen der HHU ihre Erfahrungen; ein Kurzinput zur Antragstellung und die Gelegenheit zum Austausch mit Peers und Mentor*innen mit Diskussion der Antragsvorhaben beschließen den Tag.
Ein fakultativer Workshop zur Antragstellung in den Zielförderlinien wird am 04. Juni 2025 angeboten.
Anschließend arbeiten die Teilnehmer*innen ihre Exposés zu einem Antragsentwurf aus. Begleitend wird ein fakultatives Online-Meeting als offener Schreibraum angeboten; in drei anderthalbstündigen Fortschrittsmeetings teilen die Teilnehmer*innen ihren Bearbeitungsstand und offene Fragen mit ihren Peers. Gruppenmitglieder und Mentor*innen stehen nach eigener Absprache zur Unterstützung bereit und geben anschließend Feedback, das sich an DFG-Gutachten orientiert.
Kern der Antragswerkstatt ist eine Kontaktwoche vom 22.-25. September 2025. Die Teilnehmer*innen erhalten dort zusätzlich zum Feedback weitere Hinweise zur praktischen Umsetzung ihres Antrags- und schließlich Forschungsvorhabens. Expert*innen teilen ihr Wissen mit den Teilnehmer*innen, daneben finden Phasen des Austauschs mit Mentor*innen und Gruppenmitgliedern statt. Die Teilnehmer*innen optimieren im Lauf der Kontaktwoche ihre Anträge in individuellen Schreibphasen zu einer präfinalen Fassung, die in den folgenden 12 Wochen zum finalen Antrag ausgearbeitet und eingereicht wird.
Teilnehmer*innen der Antragswerkstatt haben mindestens ihre Promotion eingereicht und noch keinen eigenen Förderantrag bei der DFG gestellt. Die Antragswerkstatt begleitet ausschließlich Anträge, die in den Förderlinien Walter Benjamin-Programm oder Sachbeihilfe gestellt werden.
Die frühestmögliche Teilnahme ist nach Einreichung der Dissertation in der Karrierephase R2 des EU-Phasenmodells möglich.
Fortgeschrittene Postdoktorand*innen der Phase R3 (Established Researcher) sind i.d.R. nicht zur Teilnahme an der Antragswerkstatt berechtigt; die Dauer der R2-Phase ist fachabhängig ausgestaltet.
Bewerber*innen der Antragswerkstatt senden die Antragsunterlagen in elektronischer Form in einem PDF-Dokument bis zum 1. März 2025 per E-Mail an antragswerkstatt(at)hhu.de
Bei der Erstellung des Exposés ist zu beachten:
- Der Umfang des Exposés als Basis eines späteren Förderantrages darf drei Seiten (Arial 11, 1,15-facher Zeilenabstand) nicht überschreiten.
- Die dreiseitige Skizze gliedert sich in folgende Abschnitte: Arbeitstitel; Hintergrund/Stand der Forschung, Ziele und Fragestellung; theoretische/konzeptionelle Verortung, Material und Methoden; Arbeitsprogramm und Forschungsumfeld; Literatur.
Den Antragsunterlagen sind zusätzlich zu den drei Seiten des Exposés beizufügen:
- Lebenslauf mit Publikationsliste (zusammen maximal zwei Seiten)
- Promotionsurkunde
Antragsteller*innen, deren Promotionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, reichen statt der Urkunde einen Nachweis der Einreichung ihrer Dissertation ein.
Die eingereichten Exposés werden auf formale Korrektheit geprüft. Teilnehmer*innen, deren Exposés die formalen Voraussetzungen erfüllen und deren Karrierephase der Zielgruppe entspricht, werden zur Teilnahme an der Antragswerkstatt eingeladen.
Auf Basis der Exposés der Teilnehmer*innen werden fachnahe Mentor*innen zugeordnet. Nach Ausgang der Einladung an die Teilnehmenden geht den jeweils zugeordneten Mentor*innen das Exposé ihrer Mentees zu, sodass die Mentor*innen zum Auftakttag in Kenntnis der Forschungsvorhaben sind.