Antragswerkstatt
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat sich im Hochschulentwicklungsplan das Ziel gesetzt, Nachwuchswissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen beim Aufbau eines eigenständigen Forschungsprofils zu unterstützen. Die HHU begleitet dazu Early Career Researchers (ECR) unmittelbar nach dem Abschluss ihrer Promotion bei der Beantragung eines ersten eigenen Forschungsprojektes in einer Förderlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Wissenschaftler*innen der Zielgruppe werden aufgerufen, sich mit einem Exposé ihres Forschungsprojektes zur Teilnahme an der Antragswerkstatt zu bewerben. Die Antragswerkstatt richtet sich an ECR, die früheste Teilnahme ist mit Einreichung der Promotion möglich. Weitere Kriterien zur Teilnahme sind
- Erstantragstellung bei der DFG
- Antragstellung in den Förderlinien Walter Benjamin-Programm oder Sachbeihilfe
- Abgeschlossene Promotion / Nachweis der Einreichung der Dissertation
Teilnahmeberechtigt sind Postdoktorand*innen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere, die sich im EU-Phasenmodell in Phase R2 (Recognised Researcher) unmittelbar nach Abschluss ihrer Promotion befinden.
Die Antragswerkstatt begleitet bis zu 20 Teilnehmer*innen.
Einreichungsfrist der Exposés ist der 15. März 2023.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Antragswerkstatt besteht aus zwei Kontakt- und zwei Eigenarbeitsphasen.
In einem verpflichtenden, eintägigen Auftakttag am 05. Juni 2023 werden die Teilnehmer:innen in Peer Groups eingeteilt, denen jeweils ein*e erfahrene*r Mentor*in zugeordnet wird. In einer Podiumsdiskussion teilen etablierte Wissenschaftler*innen der HHU ihre Erfahrungen; ein Kurzinput zur Antragstellung und die Gelegenheit zum Austausch mit Peers und Mentor*innen beschließen den Tag.
Am 06. Juni 2023 wird ein fakultativer Workshop zur Antragstellung in den Zielförderlinien angeboten.
Anschließend arbeiten die Teilnehmer*innen ihre Exposés in 12 Wochen zu einem Antragsentwurf aus. Begleitende Workshops werden fakultativ angeboten. Gruppenmitglieder und Mentor*innen stehen nach eigener Absprache zur Unterstützung bereit und geben anschließend Feedback, das sich an DFG-Gutachten orientiert.
Zentrum der Antragswerkstatt ist eine Kontaktwoche vom 25.-28. September 2023. Die Teilnehmer*innen erhalten dort zusätzlich zum Feedback weitere Hinweise zur praktischen Umsetzung ihres Antrags- und schließlich Forschungsvorhabens. Expert*innen teilen ihr Wissen mit den Teilnehmer*innen, daneben finden Phasen des Austauschs mit Mentor*innen und Gruppenmitgliedern statt. Die Teilnehmer*innen optimieren im Lauf der Kontaktwoche ihre Anträge zu einer präfinalen Fassung, die in den folgenden 15 Wochen zum finalen Antrag ausgearbeitet und eingereicht wird.
Teilnehmer*innen der Antragswerkstatt haben mindestens ihre Promotion eingereicht und noch keinen eigenen Förderantrag bei der DFG gestellt. Die Antragswerkstatt begleitet ausschließlich Anträge, die in den Förderlinien Walter Benjamin-Programm oder Sachbeihilfe gestellt werden.
Die frühestmögliche Teilnahme ist nach Einreichung der Dissertation in der Karrierephase R2 des EU-Phasenmodells möglich.
Fortgeschrittene Postdoktorand:innen der Phase R3 (Established Researcher) sind nicht zur Teilnahme an der Antragswerkstatt berechtigt; die Dauer der R2-Phase ist fachabhängig ausgestaltet.
Bewerber*innen der Antragswerkstatt reichen ein Exposé ihres Forschungsvorhabens und ihre bisherigen wissenschaftlichen Leistungen ein.
Bei der Erstellung des Exposés ist zu beachten:
- Der Umfang des Exposés als Basis eines späteren Förderantrages darf drei Seiten (Arial 11, 1,15-facher Zeilenabstand) nicht überschreiten.
- Die Skizze gliedert sich in folgende Abschnitte: Arbeitstitel; Hintergrund/Stand der Forschung, Ziele und Fragestellung; theoretische/konzeptionelle Verortung, Material und Methoden; Arbeitsprogramm und Forschungsumfeld; Literatur.
Den Antragsunterlagen sind zusätzlich zu den drei Seiten des Exposés beizufügen:
- Lebenslauf mit Publikationsliste (zusammen maximal zwei Seiten)
- Promotionsurkunde
Antragsteller*innen, deren Promotionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, reichen statt der Urkunde einen Nachweis der Einreichung ihrer Dissertation ein.
Die eingereichten Exposés werden wie Anträge der Förderlinien des Strategischen Forschungsfonds (SFF) durch den SFF-Beirat begutachtet. Die Entscheidung über die Teilnahme an der Werkstatt trifft der Beirat. Die Begutachtung der Exposés erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Wissenschaftliche Qualifikation der/des Kandidat:in
- Innovationsgehalt und Originalität des Projektes
- Theoretische/konzeptionelle Basis der Fragestellung
- Methodische Umsetzbarkeit
- Zeitliche und logistische Umsetzbarkeit
- Eignung des Forschungsumfeldes
Erziehungszeiten bis zu 2 Jahren pro Kind werden bei der Begutachtung berücksichtigt.