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DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale und größte Förderorganisation der Forschung in Deutschland. Sie fördert:

  • Forschungsvorhaben in allen Wissenschaftsbereichen
  • Einzelvorhaben und Forschungskooperationen
  • Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen
  • wissenschaftliche Infrastruktur und wissenschaftliche Kontakte
  • nationale und internationale Zusammenarbeit von Forschenden

Alle DFG-Programme auf einen Blick

Die Verwendungsrichtlinien der DFG sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Daher hat das Rektorat der HHU eine Richtlinie für die Verwendung der DFG-PP an der HHU verbschiedet.

Die DFG informiert regelmäßig auf Veranstaltungen über ihre Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler*innen.

Sie fragen sich welches Förderprogramm das Richtige für Sie ist? Die DFG hat hier einen Vergleich der Förderprogramme & Tipps für die Antragstellung.

Wissenschaftler*innen der HHU haben bereits erfolgreich zahlreiche Verbundprojekte  und Einzelprojekte bei der DFG eingeworben.

Wissenschaftler*innen der HHU wurden durch verschiedene Preise der DFG ausgezeichnet. 


Informationen für Antragsteller*innen

  • Anträge in DFG-Einzelförderprogrammen (z.B. Sachbeihilfe) können Sie als Antragsteller*in selbst bei der DFG einreichen - eine Unterschrift der Hochschulleitung ist nicht notwendig.
  • Anträge, die die Finanzierung der eigenen Stelle beinhalten (Walter Benjamin-Programm, Eigene Stelle, Emmy Noether-Programm) erfordern eine Arbeitgebererklärung und ggf. zusätzliche Stellungnahmen.
  • Anträge auf Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs müssen von der Rektorin unterzeichnet werden. Daher müssen diese Anträge vom Rektorat beschlossen werden. Dies gilt für alle Fakultäten. Bitte beachten Sie die Schlüsselfragen für die Ausarbeitung von GRK- und SFB-Antragsskizzen.
  • Anträge auf Forschungsgruppen sind im Rektorat vorzustellen. Dies gilt für alle Fakultäten.
  • Bitte informieren Sie DFG-Vertrauensdozentin Prof. Dr. Ute J. Bayen (sekretariat-bayen(at)hhu.de) über Ihre Antragstellung.
  • Informationen zum Antragsverfahren bei Großgeräteanträgen nach Art. 91b GG finden Sie hier.

Bitte sprechen Sie uns an, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Insbesondere wenn Sie einen Antrag in einer der koordinierten DFG-Programmlinien planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.