Sie fragen sich welches Förderprogramm das Richtige für Sie ist? Die DFG hat hier einen Vergleich der Förderprogramme & Tipps für die Antragstellung.
DFG
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale und größte Förderorganisation der Forschung in Deutschland. Sie fördert:
- Forschungsvorhaben in allen Wissenschaftsbereichen
- Einzelvorhaben und Forschungskooperationen
- Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen
- wissenschaftliche Infrastruktur und wissenschaftliche Kontakte
- nationale und internationale Zusammenarbeit von Forschenden
Alle DFG-Programme auf einen Blick
Die Verwendungsrichtlinien der DFG sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Daher hat das Rektorat der HHU eine Richtlinie für die Verwendung der DFG-PP an der HHU verbschiedet.
Die DFG informiert regelmäßig auf Veranstaltungen über ihre Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler*innen.
Wissenschaftler*innen der HHU haben bereits erfolgreich zahlreiche Verbundprojekte und Einzelprojekte bei der DFG eingeworben.
Wissenschaftler*innen der HHU wurden durch verschiedene Preise der DFG ausgezeichnet.
Informationen für Antragsteller*innen
- Anträge in DFG-Einzelförderprogrammen (z.B. Sachbeihilfe) können Sie als Antragsteller*in selbst bei der DFG einreichen - eine Unterschrift der Hochschulleitung ist nicht notwendig.
- Anträge, die die Finanzierung der eigenen Stelle beinhalten (Walter Benjamin-Programm, Eigene Stelle, Emmy Noether-Programm) erfordern eine Arbeitgebererklärung und ggf. zusätzliche Stellungnahmen.
- Anträge auf Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs müssen von der Rektorin unterzeichnet werden. Daher müssen diese Anträge vom Rektorat beschlossen werden. Dies gilt für alle Fakultäten.
- Anträge auf Forschungsgruppen sind im Rektorat vorzustellen. Dies gilt für alle Fakultäten.
- Bitte informieren Sie DFG-Vertrauensdozentin Prof. Dr. Ute J. Bayen () über Ihre Antragstellung.
- Informationen zum Antragsverfahren bei Großgeräteanträgen nach Art. 91b GG finden Sie hier.
Bitte sprechen Sie uns an, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Insbesondere wenn Sie einen Antrag in einer der koordinierten DFG-Programmlinien planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.