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DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale und größte Förderorganisation der Forschung in Deutschland. Sie fördert:

  • Forschungsvorhaben in allen Wissenschaftsbereichen
  • Einzelvorhaben und Forschungskooperationen
  • Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen
  • wissenschaftliche Infrastruktur und wissenschaftliche Kontakte
  • nationale und internationale Zusammenarbeit von Forschenden

Alle DFG-Programme auf einen Blick

Die Verwendungsrichtlinien der DFG sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Daher hat das Rektorat der HHU eine Richtlinie für die Verwendung der DFG-PP an der HHU verbschiedet.

Die DFG informiert regelmäßig auf Veranstaltungen über ihre Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler*innen.

Sie fragen sich welches Förderprogramm das Richtige für Sie ist? Die DFG hat hier einen Vergleich der Förderprogramme & Tipps für die Antragstellung.

Wissenschaftler*innen der HHU haben bereits erfolgreich zahlreiche Verbundprojekte  und Einzelprojekte bei der DFG eingeworben.

Wissenschaftler*innen der HHU wurden durch verschiedene Preise der DFG ausgezeichnet. 


Informationen für Antragsteller*innen

  • Anträge in DFG-Einzelförderprogrammen (z.B. Sachbeihilfe) können Sie als Antragsteller*in selbst bei der DFG einreichen - eine Unterschrift der Hochschulleitung ist nicht notwendig.
  • Anträge, die die Finanzierung der eigenen Stelle beinhalten (Walter Benjamin-Programm, Eigene Stelle, Emmy Noether-Programm) erfordern eine Arbeitgebererklärung und ggf. zusätzliche Stellungnahmen.
  • Anträge auf Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs müssen von der Rektorin unterzeichnet werden. Daher müssen diese Anträge vom Rektorat beschlossen werden. Dies gilt für alle Fakultäten.
  • Anträge auf Forschungsgruppen sind im Rektorat vorzustellen. Dies gilt für alle Fakultäten.
  • Bitte informieren Sie DFG-Vertrauensdozentin Prof. Dr. Ute J. Bayen () über Ihre Antragstellung.
  • Informationen zum Antragsverfahren bei Großgeräteanträgen nach Art. 91b GG finden Sie hier.

Bitte sprechen Sie uns an, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Insbesondere wenn Sie einen Antrag in einer der koordinierten DFG-Programmlinien planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.

Verantwortlichkeit: