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Biodiversität und Genetische Ressourcen aus dem Ausland

Das Nagoya-Protokoll ist ein ergänzendes Abkommen zu dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD), das am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Es definiert den internationalen rechtlichen Rahmen für den Zugang und die Nutzung genetischer Ressourcen sowie des damit verbundenen traditionellen Wissens. Es schreibt vor, dass die Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ausgewogen und gerecht mit den bereitstellenden Ländern geteilt werden müssen (Access to Genetic Resources and Benefit-Sharing, ABS). Diese Ziele unterstützt die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei des Nagoya-Protokolls seit 2016.

Die rechtliche Umsetzung geschieht in Europa und Deutschland durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 vom 13. Oktober 2015, sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (Umsetzungsgesetz).

Das Nagoya-Protokoll hat unmittelbare Bedeutung für all diejenigen, die mit genetischen Ressourcen aus anderen Ländern arbeiten – egal, ob zum Zwecke der Grundlagenforschung oder der Entwicklung von kommerziell relevanten Produkten.

Verantwortlichkeit: