Wissenschaftliche Integrität
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes sind Wissenschaft und Forschung in Deutschland frei. Abgesehen von Gesetzen, die Verstöße gegen die Verfassung verhindern, liegt die Verantwortung für die Durchführung von Forschung und die Verwertung von Forschungsergebnissen bei den einzelnen Wissenschaftler*innen. Eine freie Forschung bildet die Grundlage für Fortschritt und Innovation. Gleichzeitig birgt sie Gefahren wie zum Beispiel Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis oder die missbräuchliche Verwendung von Forschungsergebnissen.