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Transfer: Wissenschaft / Wirtschaft

Wirtschaftliche Projekte sind durch einen Leistungsaustausch zwischen der HHU als Erbringerin von F&E- oder sonstigen Leistungen auf der einen Seite und einer diese Leistungen beauftragenden und damit vergütungspflichtigen Organisation (meist Unternehmen der Wirtschaft) auf der anderen Seite gekennzeichnet.

Die HHU tritt im Rahmen eines solchen Leistungsaustausches als Unternehmen am Markt auf und muss sich als solches an den einschlägigen kaufmännischen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen orientieren.

Insbesondere muss die der Leistungserbringung der HHU gegenüberstehende Vergütung marktgerecht sein, d.h. die HHU muss dem Vertragspartner neben den im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich entstehenden Kosten auch eine im jeweiligen Einzelfall zu bemessende, marktgerechte Gewinnspanne in Rechnung stellen.

Die Übertragung von im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Erfindungen bzw. Patenten erfolgt stets separat und ebenfalls nur gegen eine marktübliche Vergütung.

Bitte wenden Sie sich bezüglich F&E-Verträge bzw. Verträge über die Anwendung gesicherter Erkenntnisse frühzeitig an unsere Vertragsjuristen, ansonsten direkt an Ihre aus der unten stehenden Tabelle ersichtlichen Ansprechpartner!

Unser Vertragsjurist berät Sie umfassend in kaufmännischer, vertragsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

In dieser Beratung
• wird zunächst der Sachverhalt umfassend geklärt,
• dann das Projekt in kaufmännischer Weise kalkuliert,
• nachfolgend die vertragliche Grundlage als Entwurf erarbeitet und
• gleichzeitig steuerliche Implikationen geprüft,
so dass Sie mit einem durchkalkulierten Projektvorschlag sowie einem konkreten Vertragsentwurf an Ihren Vertragspartner herantreten können.

Im Rahmen der Beratung erhalten Sie das jeweils einschlägige, aktuelle Tool zur Kalkulation Ihres wirtschaftlichen Projektes, den ausgearbeiteten Vertragsentwurf sowie die erforderlichen weiteren Unterlagen.

Bitte beachten Sie bereits bei Initiierung eines wirtschaftlichen Projektes Ihre zoll- und exportkontrollrechtlichen Verpflichtungen - Informationen dazu finden Sie auf den Wiki-Seiten des Zentralen Einkaufs (D 5.2/Sachgebiet Zoll) unter https://wiki.hhu.de/display/D5S/D+5.2+-+Zoll („Einfuhren in das Zollgebiet der Europäischen Union und Ausfuhren in Nicht-EU-Länder") sowie unter https://wiki.hhu.de/display/D5S/D+5.2+Export und https://www.forschung.hhu.de/wissenschaftliche-integritaet/exportkontrolle („Export und Exportkontrolle“).

Bitte achten Sie nach allseitiger Zeichnung des Vertrages darauf, dass im Rahmen der tatsächlichen Projektdurchführung weder von Ihnen selbst noch von Ihren Projektmitarbeitern*innen noch vom Vertragspartner von den vorliegenden vertraglichen Regelungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abgewichen wird, da eine von den vertraglichen Regelungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abweichende Handlungsweise zoll- und/oder exportkontrollrechtliche und/oder steuerliche und/oder beihilferechtliche Folgen für die HHU haben kann, und bitte stimmen Sie beabsichtigte Projektänderungen, die von den vertraglichen Bestimmungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abweichen, rechtzeitig vorher mit unserem Vertragsjuristen ab.

Art der wirtschaftlichen AktivitätAnsprechpartner
Entgeltliche Forschungsverträge, also Verträge, die die Generierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die HHU für einen Auftraggeber gegen Zahlung einer Vergütung vorsehen („Forschungs-und Entwicklungsvertrag“)Dezernat 4: Abteilung 4.1
Ingo Gänsler / Nicolas Remkeit
Entgeltliche Verträge über die Anwendung gesicherter Erkenntnisse, also Verträge, die nicht der Generierung neuen Wissens, sondern der Anwendung bereits vorhandenen Wissens durch die HHU für einen Auftraggeber gegen Zahlung einer Vergütung vorsehen (typische Beispiele: Analysieren / Messen / Erzeugen bekannter Substanzen)Dezernat 4: Abteilung 4.1
Ingo Gänsler / Nicolas Remkeit
Entgeltliche Verwertungsvereinbarungen bzgl. Erfindungen und Patente (Lizenzvereinbarungen, Transfervereinbarungen)Dezernat 4: Abteilung 4.1
Dr. Iris Ulrich / Andrea Daudert
VeranstaltungenDezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Agnes Mailath
Sponsoring/Werbemaßnahmen/Gestattung von Werbemaßnahmen auf dem Campus/sonstigeGestattungsverträge (z.B. Filmaufnahmen auf dem Campus)Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz
Weiterbildungen/wiss. Weiterbildung (z.B. HZW, IGRaD, JUNO, Zertifikatskurse)/Sprachkurse/LLM-Studiengänge/Prüfungsabnahmen/Leistungender PIADezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer /Ercan Ekiz
Veräußerungen von/Einräumung von Nutzungsrechten an Gegenständen/Materialien/Rechten/Software
z.B. Maschinen, Gerätschaften,bereits vorhandenem (biologischem) Material, erworbener oder selbst erstellter Software
Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz
Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken und Grundstücksteilen, Räumen (z.B. Hörsäle, Seminarräume, Hotelzimmer und Betriebsvorrichtungen/Technik/Geräten, Flächenüberlassungen für Mobilfunk-und Photovoltaikanlagen, Ladesäulen etc.)
 
Dezernat 6.3: (gesonderter Geschäftsprozess); D 6.3 ist verantwortlich, entsprechend dieses Geschäftsprozesses die StJ und die StS einzubinden.
Weiterberechnungen (Sach-und Personalkosten), auch an das UKD einschließlich Fachbereich Medizin (z.B. Kostenweiterberechnung der Fakultäten für die Nutzung von Großgeräten, Kostenweiterberechnungen der ULB und des ZIM an den FB Medizin)Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz
Sonstige Dienstleistungen,soweit sie nicht forschungsnahe Dienstleistungen siehe s.o., u.a. Kostenweiterberechnungen und Dienstleistungen, Dienstleistungen der ULB, Dienstleistungen der Zentralen Einrichtungen an Dritte (z.B. Druckerei, Ferienbetreuung)Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz
Dienstleistungendes MACH-Kompetenzzentrums (MKZ) für andere HochschulenDezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Ercan Ekiz
Personalgestellungder Hochschule an Dritte, Gemeinsame Berufungen, Abordnungen und Arbeitnehmerüberlassungen an andere EinrichtungenDezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer
Weiterberechnung und Produktion von Energien/Betriebvon Photovoltaikanlagen/Betrieb von Ladesäulen etc.Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz
Schenkungsverträge, Verträge über Stiftungsprofessuren
 
Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer
Hilfsgeschäfte(z.B. Verkauf von Anlagevermögen und Verkauf vonSoftware)
 
Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer/Agnes Mailath/Ercan Ekiz
Sonderfälle
 
Dezernat 5: Stabsstelle Steuern
Karin Schmelzer/Agnes Mailath/Ercan Ekiz
Notariell zu beurkundenden Verträge (z.B. Grundstückserwerbe, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen der HHU) sowie sonstige Verträge mit den BeteiligungsgesellschaftenStabsstelle Justitiariat (bindet Stabsstelle Steuern zwecks steuerlicher Prüfung ein)