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Transfer: Wissenschaft / Wirtschaft

Wirtschaftliche Projekte sind durch einen Leistungsaustausch zwischen der HHU als Erbringerin von F&E- oder sonstigen Leistungen auf der einen Seite und einer diese Leistungen beauftragenden und damit vergütungspflichtigen Organisation (meist Unternehmen der Wirtschaft) auf der anderen Seite gekennzeichnet.

Die HHU tritt im Rahmen eines solchen Leistungsaustausches als Unternehmen am Markt auf und muss sich als solches an den einschlägigen kaufmännischen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen orientieren.

Insbesondere muss die der Leistungserbringung der HHU gegenüberstehende Vergütung marktgerecht sein, d.h. die HHU muss dem Vertragspartner neben den im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich entstehenden Kosten auch eine im jeweiligen Einzelfall zu bemessende, marktgerechte Gewinnspanne in Rechnung stellen.

Die Übertragung von im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Erfindungen bzw. Patenten erfolgt stets separat und ebenfalls nur gegen eine marktübliche Vergütung.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an unseren Vertragsjuristen, wenn Sie die Durchführung eines wirtschaftlichen Projektes beabsichtigen!

Unser Vertragsjurist berät Sie umfassend in kaufmännischer, vertragsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

In dieser Beratung
• wird zunächst der Sachverhalt umfassend geklärt,
• dann das Projekt in kaufmännischer Weise kalkuliert,
• nachfolgend die vertragliche Grundlage als Entwurf erarbeitet und
• gleichzeitig steuerliche Implikationen geprüft,
so dass Sie mit einem durchkalkulierten Projektvorschlag sowie einem konkreten Vertragsentwurf an Ihren Vertragspartner herantreten können.

Im Rahmen der Beratung erhalten Sie das jeweils einschlägige, aktuelle Tool zur Kalkulation Ihres wirtschaftlichen Projektes, den ausgearbeiteten Vertragsentwurf sowie die erforderlichen weiteren Unterlagen.

Bitte beachten Sie bereits bei Initiierung eines wirtschaftlichen Projektes Ihre zoll- und exportkontrollrechtlichen Verpflichtungen - Informationen dazu finden Sie auf den Wiki-Seiten des Zentralen Einkaufs (D 5.2/Sachgebiet Zoll) unter https://wiki.hhu.de/display/D5S/D+5.2+-+Zoll („Einfuhren in das Zollgebiet der Europäischen Union und Ausfuhren in Nicht-EU-Länder") sowie unter https://wiki.hhu.de/display/D5S/D+5.2+Export und https://www.forschung.hhu.de/wissenschaftliche-integritaet/exportkontrolle („Export und Exportkontrolle“).

Bitte achten Sie nach allseitiger Zeichnung des Vertrages darauf, dass im Rahmen der tatsächlichen Projektdurchführung weder von Ihnen selbst noch von Ihren Projektmitarbeitern*innen noch vom Vertragspartner von den vorliegenden vertraglichen Regelungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abgewichen wird, da eine von den vertraglichen Regelungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abweichende Handlungsweise zoll- und/oder exportkontrollrechtliche und/oder steuerliche und/oder beihilferechtliche Folgen für die HHU haben kann, und bitte stimmen Sie beabsichtigte Projektänderungen, die von den vertraglichen Bestimmungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abweichen, rechtzeitig vorher mit unserem Vertragsjuristen ab.

Verantwortlichkeit: