Transfer: Wissenschaft / Wirtschaft
Wirtschaftliche Projekte sind durch einen Leistungsaustausch zwischen der HHU als Erbringerin von F&E- oder sonstigen Leistungen auf der einen Seite und einer diese Leistungen beauftragenden und damit vergütungspflichtigen Organisation (meist Unternehmen der Wirtschaft) auf der anderen Seite gekennzeichnet.
Die HHU tritt im Rahmen eines solchen Leistungsaustausches als Unternehmen am Markt auf und muss sich als solches an den einschlägigen kaufmännischen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen orientieren.
Insbesondere muss die der Leistungserbringung der HHU gegenüberstehende Vergütung marktgerecht sein, d.h. die HHU muss dem Vertragspartner neben den im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich entstehenden Kosten auch eine im jeweiligen Einzelfall zu bemessende, marktgerechte Gewinnspanne in Rechnung stellen.
Die Übertragung von im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Erfindungen bzw. Patenten erfolgt stets separat und ebenfalls nur gegen eine marktübliche Vergütung.
Bitte wenden Sie sich bezüglich F&E-Verträge bzw. Verträge über die Anwendung gesicherter Erkenntnisse frühzeitig an unsere Vertragsjuristen, ansonsten direkt an Ihre aus der unten stehenden Tabelle ersichtlichen Ansprechpartner!
Unser Vertragsjurist berät Sie umfassend in kaufmännischer, vertragsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht.
In dieser Beratung
• wird zunächst der Sachverhalt umfassend geklärt,
• dann das Projekt in kaufmännischer Weise kalkuliert,
• nachfolgend die vertragliche Grundlage als Entwurf erarbeitet und
• gleichzeitig steuerliche Implikationen geprüft,
so dass Sie mit einem durchkalkulierten Projektvorschlag sowie einem konkreten Vertragsentwurf an Ihren Vertragspartner herantreten können.
Im Rahmen der Beratung erhalten Sie das jeweils einschlägige, aktuelle Tool zur Kalkulation Ihres wirtschaftlichen Projektes, den ausgearbeiteten Vertragsentwurf sowie die erforderlichen weiteren Unterlagen.
Bitte beachten Sie bereits bei Initiierung eines wirtschaftlichen Projektes Ihre zoll- und exportkontrollrechtlichen Verpflichtungen - Informationen dazu finden Sie auf den Wiki-Seiten des Zentralen Einkaufs (D 5.2/Sachgebiet Zoll) unter https://wiki.hhu.de/display/D5S/D+5.2+-+Zoll („Einfuhren in das Zollgebiet der Europäischen Union und Ausfuhren in Nicht-EU-Länder") sowie unter https://wiki.hhu.de/display/D5S/D+5.2+Export und https://www.forschung.hhu.de/wissenschaftliche-integritaet/exportkontrolle („Export und Exportkontrolle“).
Bitte achten Sie nach allseitiger Zeichnung des Vertrages darauf, dass im Rahmen der tatsächlichen Projektdurchführung weder von Ihnen selbst noch von Ihren Projektmitarbeitern*innen noch vom Vertragspartner von den vorliegenden vertraglichen Regelungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abgewichen wird, da eine von den vertraglichen Regelungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abweichende Handlungsweise zoll- und/oder exportkontrollrechtliche und/oder steuerliche und/oder beihilferechtliche Folgen für die HHU haben kann, und bitte stimmen Sie beabsichtigte Projektänderungen, die von den vertraglichen Bestimmungen bzw. der vereinbarten Projektdurchführung abweichen, rechtzeitig vorher mit unserem Vertragsjuristen ab.
Art der wirtschaftlichen Aktivität | Ansprechpartner |
Entgeltliche Forschungsverträge, also Verträge, die die Generierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die HHU für einen Auftraggeber gegen Zahlung einer Vergütung vorsehen („Forschungs-und Entwicklungsvertrag“) | Dezernat 4: Abteilung 4.1 Ingo Gänsler / Nicolas Remkeit |
Entgeltliche Verträge über die Anwendung gesicherter Erkenntnisse, also Verträge, die nicht der Generierung neuen Wissens, sondern der Anwendung bereits vorhandenen Wissens durch die HHU für einen Auftraggeber gegen Zahlung einer Vergütung vorsehen (typische Beispiele: Analysieren / Messen / Erzeugen bekannter Substanzen) | Dezernat 4: Abteilung 4.1 Ingo Gänsler / Nicolas Remkeit |
Entgeltliche Verwertungsvereinbarungen bzgl. Erfindungen und Patente (Lizenzvereinbarungen, Transfervereinbarungen) | Dezernat 4: Abteilung 4.1 Dr. Iris Ulrich / Andrea Daudert |
Veranstaltungen | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Agnes Mailath |
Sponsoring/Werbemaßnahmen/Gestattung von Werbemaßnahmen auf dem Campus/sonstigeGestattungsverträge (z.B. Filmaufnahmen auf dem Campus) | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz |
Weiterbildungen/wiss. Weiterbildung (z.B. HZW, IGRaD, JUNO, Zertifikatskurse)/Sprachkurse/LLM-Studiengänge/Prüfungsabnahmen/Leistungender PIA | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer /Ercan Ekiz |
Veräußerungen von/Einräumung von Nutzungsrechten an Gegenständen/Materialien/Rechten/Software z.B. Maschinen, Gerätschaften,bereits vorhandenem (biologischem) Material, erworbener oder selbst erstellter Software | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz |
Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken und Grundstücksteilen, Räumen (z.B. Hörsäle, Seminarräume, Hotelzimmer und Betriebsvorrichtungen/Technik/Geräten, Flächenüberlassungen für Mobilfunk-und Photovoltaikanlagen, Ladesäulen etc.) | Dezernat 6.3: (gesonderter Geschäftsprozess); D 6.3 ist verantwortlich, entsprechend dieses Geschäftsprozesses die StJ und die StS einzubinden. |
Weiterberechnungen (Sach-und Personalkosten), auch an das UKD einschließlich Fachbereich Medizin (z.B. Kostenweiterberechnung der Fakultäten für die Nutzung von Großgeräten, Kostenweiterberechnungen der ULB und des ZIM an den FB Medizin) | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz |
Sonstige Dienstleistungen,soweit sie nicht forschungsnahe Dienstleistungen siehe s.o., u.a. Kostenweiterberechnungen und Dienstleistungen, Dienstleistungen der ULB, Dienstleistungen der Zentralen Einrichtungen an Dritte (z.B. Druckerei, Ferienbetreuung) | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz |
Dienstleistungendes MACH-Kompetenzzentrums (MKZ) für andere Hochschulen | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Ercan Ekiz |
Personalgestellungder Hochschule an Dritte, Gemeinsame Berufungen, Abordnungen und Arbeitnehmerüberlassungen an andere Einrichtungen | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer |
Weiterberechnung und Produktion von Energien/Betriebvon Photovoltaikanlagen/Betrieb von Ladesäulen etc. | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer / Agnes Mailath / Ercan Ekiz |
Schenkungsverträge, Verträge über Stiftungsprofessuren | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer |
Hilfsgeschäfte(z.B. Verkauf von Anlagevermögen und Verkauf vonSoftware) | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer/Agnes Mailath/Ercan Ekiz |
Sonderfälle | Dezernat 5: Stabsstelle Steuern Karin Schmelzer/Agnes Mailath/Ercan Ekiz |
Notariell zu beurkundenden Verträge (z.B. Grundstückserwerbe, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen der HHU) sowie sonstige Verträge mit den Beteiligungsgesellschaften | Stabsstelle Justitiariat (bindet Stabsstelle Steuern zwecks steuerlicher Prüfung ein) |