Zweistufiges Verfahren mit Aufrufen im Turnus von zwei Jahren. Anträge werden im Namen der Hochschule gestellt. Pro federführender Hochschule kann nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen eingereicht werden. Keine Begrenzung besteht für Anträge, an denen Hochschulen nicht federführend beteiligt sind.
Land
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes NRW hat seine Forschungsförderung neu ausgerichtet. Mit drei themenoffenen Förderlinien werden Hochschulen dabei unterstützt, neue Forschungsschwerpunkte zu entwickeln sowie starke Forschungsnetzwerke auf- und auszubauen.
An der HHU gibt es im Bedarfsfall ein internes Auswahlverfahren. Informieren Sie uns deshalb unbedingt frühzeitig, falls Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen.
Zweistufiges Verfahren mit Aufrufen im Turnus von zwei Jahren. Anträge werden im Namen der Hochschule gestellt. Pro federführender Hochschule kann nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen eingereicht werden. Keine Begrenzung besteht für Anträge, an denen Hochschulen nicht federführend beteiligt sind.
Zweistufiges Verfahren mit Aufrufen im Turnus von zwei Jahren. Anträge werden im Namen der Hochschule gestellt. Pro federführender Hochschule kann nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen eingereicht werden. Keine Begrenzung besteht für Anträge, an denen Hochschulen nicht federführend beteiligt sind.
Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen in den drei neuen Förderlinien des MKW finden Sie auch auf den Seiten des Projektträgers Jülich (PTJ)
Weitere Förderangebote des Landes NRW:
Informationen für Antragsteller*innen
Die Beantragung von Landesmitteln ist an universitätsinterne Abstimmungsprozesse geknüpft, z.B. für die Bereitstellung von Eigenanteilen (i.d.R. 10% der Projektkosten) oder die Einholung von Unterschriften der Hochschulleitung. Beachten Sie auch bitte die entsprechenden Merkblätter im Downloadbereich.
Sprechen Sie uns deshalb bitte frühzeitig an, damit wir die Antragstellung begleiten können.