Biodiversität und Genetische Ressourcen aus dem Ausland
Das Nagoya-Protokoll, das am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, definiert den internationalen rechtlichen Rahmen für den Zugang und die Nutzung genetischer Ressourcen sowie des damit verbundenen traditionellen Wissens. Es schreibt vor, dass die Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ausgewogen und gerecht mit den bereitstellenden Ländern geteilt werden müssen (Access to Genetic Resources and Benefit-Sharing, ABS). Das Nagoya-Protokoll hat unmittelbare Bedeutung für all diejenigen, die mit genetischen Ressourcen aus anderen Ländern arbeiten – egal ob zum Zwecke der Grundlagenforschung oder der Entwicklung von kommerziell relevanten Produkten.
Detaillierte Informationen darüber, was aus Sicht der Forschung/Wissenschaft zu beachten ist, erhalten über das zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn:
https://www.bfn.de/themen/nagoya-protokoll-nutzung-genetischer-ressourcen.html
sowie über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU):
Hilfe und Beratung für Forscher*innen in Deutschland zu ihren Pflichten rund um das Nagoya-Protokoll bietet das German Nagoya Protocol HuB (GNP Hub):
Kontakt

Vertragsmanagement & Exportkontrolle
Etage/Raum: 04.46