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Hörlein-Preis

Mit dem Hörlein-Preis werden größere wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere Habilitationen, auf dem Gebiet der Humanmedizin ausgezeichnet.

Der Hörlein-Preis wird alle fünf Jahre ausgeschrieben und ist mit einem Betrag von 5.000 € dotiert.

Über die Preisverleihung entscheidet auf Grundlage einer Kommissionsempfehlung dder Vorstand der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Heine-Universität e.V.


Zielgruppe

Der Hörlein-Preis wird in der Medizinischen und in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgeschrieben.

Zur Teilnahme sind alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf berechtigt. Der Preis wird vornehmlich für Habilitationsschriften vergeben.


Ausschreibung 2019

Der Hörlein-Preis 2019 wurde im September 2018 ausgeschrieben.

Bewerbungen sind zusammen mit der Arbeit, Lebenslauf, Schriftenverzeichnis und einer Stellungnahme der zuständigen Fachvertreterinnen oder Fachvertreter über den Dekan der Medizinischen Fakultät bis spätestens zum 30. April 2019 der Rektorin zuzusenden.

Die Arbeiten werden einer Kommission der Medizinischen Fakultät zur Begutachtung vorgelegt. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Vorstand der Freundesgesellschaft.

Verantwortlichkeit: